Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung 

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen der Dental Direkt GmbH ausschließlich, es sei denn, mit dem Vertragspartner ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten auch dann nicht, wenn die Dental Direkt GmbH diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis entgegenstehender respektive von ihren eigenen Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
Maßgebend ist die beim Abschluss des Vertrags jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Dental Direkt GmbH sind freibleibend. Annahmeerklärungen, Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, sofern sie durch Dental Direkt GmbH schriftlich, fernschriftlich, oder per E-Mail erfolgen. 


3. Preise 

Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager, unversichert und ausschließlich Verpackung.
Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese nach bestem Ermessen des Verkäufers hergestellt und zum Selbstkostenpreis berechnet.
Die angegebenen Preise verstehen sich weiter zuzüglich Fracht und jeweils geltender, gesetzlicher Umsatzsteuer.


4. Zahlungsbedingungen 

Zahlungen sind innerhalb der festgelegten Zahlungsziele zu leisten. Sofern Zahlungsziele nicht festgelegt worden sind, ist der Kaufpreis/die Vergütung bei Lieferung und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig:
Gerät der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners ernsthaft in Frage zu stellen, werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf gewährte Zahlungsziele sofort fällig.
Die Dental Direkt GmbH ist berechtigt, jederzeit vor Absendung der Ware Vorauszahlungen der Fakturenbeträge zu verlangen, sofern dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt erscheint. Ein sachlicher Grund ist insbesondere ein der Dental Direkt GmbH bekannt gewordener Vermögensverfall des Vertragspartners.
Befindet sich der Käufer mit der Erfüllung fälliger Zahlungen in Verzug, ist die Dental Direkt GmbH weitergehend berechtigt, jederzeit Sicherheit zu verlangen, bevor sie weitere Lieferungen bzw. Leistungen ausführt. Kommt der Vertragspartner dem Verlangen, Sicherheit zu leisten, nicht innerhalb einer von Dental Direkt GmbH gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nach, kann Dental Direkt GmbH vom Vertrag zurücktreten.
Eingeräumte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn die Gegenansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die Annahme von Schecks und ausnahmsweise von Wechseln erfolgt lediglich Erfüllungshalber.


5. Eigentumsvorbehalt 

Dental Direkt GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Waren, die der Vertragspartner im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von Dental Direkt GmbH bezieht, behält sich Dental Direkt GmbH das Eigentum vor, bis ihre sämtlichen Forderungen einschließlich bestehender später entstandener Forderung gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Dental Direkt GmbH in laufender Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 
Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Dental Direkt GmbH zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt, der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung von Waren durch den Dental Direkt GmbH liegt, soweit gesetzlich zulässig, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies Dental Direkt GmbH ausdrücklich schriftlich erklärt. 

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Vertragspartner verpflichtet, gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von Dental Direkt hinzuweisen und Dental Direkt GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen.
Der Vertragspartner ist nur berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Er tritt Dental Direkt GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Mehrwertsteuer der Forderung von Dental Direkt GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Vertragspartner auch nach der Abtretung ermächtigt. Dental Direkt ist jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht mehr nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall kann Dental Direkt GmbH verlangen, dass der Vertragspartner die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
Bei Verarbeitung mit anderen Dental Direkt GmbH nicht gehörenden Gegenständen erwirbt Dental Direkt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungswert einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Die Dental Direkt GmbH verpflichtet sich, zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Dental Direkt GmbH. 


6. Versand und Gefahrübergang 

Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerkes oder des Lagers des Verkäufers. Mit der Auslieferung an den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer ausnahmsweise Transportkosten übernommen hat oder den Versand mit eigenem Fahrzeug durchführt.


7. Lieferung 

Angaben von Lieferfristen und Terminen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Höhere Gewalt oder andere für Dental Direkt GmbH unabwendbare Umstände, die die Lieferung oder Ausführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachvertraglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung und Mangel an Personal oder Transportmittel zählen, hat Dental Direkt, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Die Behinderung ist dem Vertragspartner unverzüglich in Textform anzuzeigen. Ausführungsfristen werden entsprechend der Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit verlängert. Ferner verlängern auch nachträgliche Wünsche des Vertragspartners wegen Änderungen oder Ergänzungen des vertraglichen Leistungsinhalts die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Dasselbe gilt, sofern der Vertragspartner mit der Annahme der Ware oder der Erfüllung sonstiger Verpflichtungen oder Obliegenheiten in Verzug gerät. Rechte der Dental Direkt GmbH wegen der Verlängerung der Ausführungspflicht oder des Verzugs des Vertragspartners bleiben unberührt.


8. Mängelrechte

Mängelansprüche des kaufmännischen Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 
Sofern ein Mangel vorliegt, steht dem Vertragspartner ein Recht auf Nacherfüllung zu. Das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Neulieferung liegt bei Dental Direkt GmbH. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Vertragspartner soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferung und Leistung an einem anderen Ort als die Niederlassung des Vertragspartners verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten.
Dental Direkt GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dental Direkt GmbH haftet ferner bei einer schuldhaft durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Dental Direkt GmbH, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalspflicht) verletzt. In diesem Fall – Verletzung einer Kardinalspflicht – ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 
Soweit dem Vertragspartner im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung ebenfalls auf den Ersatz des vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 
Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Ablieferung/Übergabe der gelieferten Gegenstände an den Vertragspartner. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässigen oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Dental Direkt GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleiben darüber hinaus die Regelungen des §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB.


9. Schlussbestimmungen 

Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Ort der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers. Die Parteien vereinbaren ausschließlich die Geltung deutschen Rechts.